Die Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) dient dazu, Personen einen Zugang zu einer anerkannten Berufsausbildung zu ermöglichen, wenn eine Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung nicht gelingt oder besondere Unterstützungsbedarfe bestehen.
Zweck und Einsatz
Die BaE verfolgt das Ziel, die Aufnahme, Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu erreichen – auch für Personen, die sich auf dem allgemeinen Ausbildungsmarkt schwer tun, z. B. aufgrund sozialer, persönlicher oder lernbezogener Herausforderungen.
Durchführung
Die berufliche Ausbildung findet bei einem Bildungsträger statt, der im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters agiert. Der Ausbildungsgang orientiert sich an den Ausbildungsordnungen der jeweiligen Regelausbildung und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Elemente. Die praktische Qualifizierung kann in Werkstätten des Trägers oder in Kooperation mit externen Betrieben erfolgen.
Sozialpädagogische und fachliche Begleitung
Während der BaE erhalten Teilnehmende gezielte fachliche Förderung sowie sozialpädagogische Unterstützung, die über die klassische Ausbildung hinausgeht. Dies kann z. B. ergänzenden Unterricht, Unterstützung bei Prüfungsvorbereitung oder Hilfe bei persönlichen Herausforderungen umfassen.
Rechtsgrundlage und Finanzierung
Die Maßnahme ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), § 76, geregelt. Die Kosten einschließlich Ausbildungsvergütung und sozialversicherter Beschäftigung werden von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter getragen.
Zielgruppe
BaE richtet sich insbesondere an Personen, die
• trotz intensiver eigener Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden,
• nach Abbruch einer betrieblichen Ausbildung eine Fortsetzung anstreben,
• aufgrund sozialer, persönlicher, gesundheitlicher oder sprachlicher Barrieren zusätzliche Unterstützung benötigen,
• und im Regelfall keine bestehende berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben.
Ausbildungsabschluss
Die BaE führt zu einem anerkannten Berufsabschluss entsprechend der Ausbildungsordnung des gewählten Berufs. Teilnehmende erhalten einen Ausbildungsvertrag, eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert – analog zur betrieblichen Ausbildung.