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Berufsausbildungsbeihilfe

von Stiller / Donnerstag, 30 November 2017 / Veröffentlicht in Archiv

Du ziehst wegen der Ausbildung aus der Wohnung deiner Eltern aus? Dann reicht deine Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um die Kosten für Miete, Heimfahrten und Lebensunterhalt zu decken.

Wer bekommt die Berufsausbildungsbeihilfe?

Berufsausbildungsbeihilfe kannst du erhalten, wenn du

  • eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machst und während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit weg ist, oder
  • eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machst und älter als 18 Jahre oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft bist oder mindestens ein Kind hast (auch dann, wenn du in erreichbarer Nähe zum Elternhaus lebst), oder

 

Du kannst dann die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit beantragen. Den Antrag kannst du online unter Meine eServices nach Anmeldung stellen. Mit dem BAB-Rechner (Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner) kannst du ausrechnen, ob und wie viel du bekommst.

Weitere Informationen findest du im Faltblatt Berufsausbildungsbeihilfe.

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