Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Du in den vergangenen 2 Jahren
mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast oder
zusammengerechnet mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, wobei die meisten Stellen befristet waren (auf höchstens 10 Wochen).
Egal, ob es die Fahrt zum Vorstellungsgespräch ist, die Kosten für das Bewerbungsfoto oder die Ausgaben für den Umzug in eine andere Stadt: Unter bestimmten Voraussetzungen kommt deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter für deine Auslagen auf.
Wer eine Ausbildung plant, will auf eigenen Beinen stehen – auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt dich die Bundesagentur für Arbeit (BA) dabei mit einem Zuschuss.
Wenn du während deiner Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebst, reicht deine Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen.
Bitte beachte, dass es andere Sozialleistungen gibt, die von dir beantragt werden können, deren Bezug vorrangig ist und möglicherweise Auswirkung auf deinen Arbeitslosengeld II-Bezug haben.