Arbeitslosengeld:

Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Du in den vergangenen 2 Jahren

  • mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast oder
  • zusammengerechnet mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, wobei die meisten Stellen befristet waren (auf höchstens 10 Wochen).

Arbeitslosengeld II

Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn

  • Du arbeitslos bist und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hast.
  • Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld demnächst endet und Du weiterhin hilfebedürftig bist.
  • Du arbeitest, aber Dein Verdienst nicht für Deinen Lebensunterhalt und den Deiner Familie reicht.

Vermittlungsbudget:

Unterstürtzung für deine Ausbildungs-/Jobsuche

 

Egal, ob es die Fahrt zum Vorstellungsgespräch ist, die Kosten für das Bewerbungsfoto oder die Ausgaben für den Umzug in eine andere Stadt: Unter bestimmten Voraussetzungen kommt deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter für deine Auslagen auf.

 

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wer eine Ausbildung plant, will auf eigenen Beinen stehen – auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt dich die Bundesagentur für Arbeit (BA) dabei mit einem Zuschuss.

Wenn du während deiner Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebst, reicht deine Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen.

Weitere finanzielle Leistungen:

Bitte beachte, dass es andere Sozialleistungen gibt, die von dir beantragt werden können, deren Bezug vorrangig ist und möglicherweise Auswirkung auf deinen Arbeitslosengeld II-Bezug haben.

Dazu zählen z.B.:

OBEN