Kindergeld für volljährige Jugendliche
Der Kindergeldbezug endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres von Kindern.
Matti Ostwinkel von der Familienkasse NRW Ost informiert über die besonderen Voraussetzungen des Kindergeldbezugs für volljährige Kinder.
Hier gibt es mehr Informationen im Voraus.
Aufgrund des Coronavirus (bzw. von COVID-19) ist diese Veranstaltung abgesagt.